Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hebamme Elina Eichel
I. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für meine vertragliche Beziehung und mit der Klient:in.
II. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehung zwischen mir und der Klient:in ist privatrechtlicher Natur.
III. Umfang der Leistungen
Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Hebammenhilfevertrags nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
Bei Selbstzahler:innen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
Für vereinbarte Termine, die von der Klient:in weniger als 24 Stunden vorher abgesagt werden, behalte ich mir das Recht vor, der Klient:in die entgangene Vergütung privat in Rechnung zu stellen.
IV. Wahlleistungen
- Wahlleistungen sind Leistungen, die nicht Gegenstand des Hebammenhilfevertrags nach §134a SGB V sind und der Klient:in privat in Rechnung gestellt werden, zum Beispiel:
- Laboruntersuchungen, die nicht in der Mutterschaftsrichtlinie verankert sind
- Kurse
- Ostheopathische Behandlungen
- Taping
- Ich verpflichte mich, die Klient:in vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über zusätzliche Kosten zu informieren. Für Wahlleistungen, kann eine Zahlung im Voraus vereinbart werden.
V. Vergütung der Hebammenleistungen
Bei gesetzlich versicherten Klient:innen rechne ich die Leistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Klient:innen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
Klient:innen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Hebammenleistungen schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen nach Nr. III dieser AGB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Klient:innen als Selbstzahler:innen zum Begleichen der Kosten verpflichtet.
Privat versicherte Klient:innen sind als Selbstzahler:innen für das Begleichen der Kosten für die Hebammeleistungen nach dieser AGB verpflichtet. Der erstattungsfähige Leistungsumfang richtet sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Klientin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Sofern die Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung keine Vergütung der Leistungen analog dem Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V vorsieht, gelten die Erstattungssätze des Ergänzungsvertrages.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren berechnet werden.
VI. Kurse
Leistungen und Vertragsabschluss Ich biete diverse Kurse an, die zum Teil im Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V verankert sind und zum Teil als Wahlleistung vereinbart werden. Der Leistungsumfang richtet sich nach der Beschreibung auf meiner Website.
Anmeldung Die Anmeldung erfolgt online über die Website www.hebamme-ellie-eichel.de. Mit der Anmeldung gibt die Klient:in das Angebot auf Abschluss eines Vertrages unter Angabe ihrer postalischen Adresse verbindlich ab. Nach der Anmeldung erhält die Klient:in eine Buchungsbestätigung per Mail. Ist die Maximalteilnehmerzahl eines Kurses bereits erreicht, kann der Kurs online nicht gebucht werden.
Begleichen der Kursgebühr Für Leistungen, die den Umfang des Hebammenhilfevertrags nach § 134a SGB V übersteigen (z.B. die Partner:innen Gebühr bei Geburtsvorbereitungskursen), erhält die Klient:in die Rechnung per Post von meinem Abrechnungsdienstleister AZH. Der Rechnungsbetrag für die Partner:innen-Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Der gemeinsame Kursplatz für die Klient:in und ihre:n Partner:in kann erst final bestätigt und die Teilnahme ermöglicht werden, wenn die Partner:innen Gebühr fristgerecht beglichen wurde. Die Abrechnung der Leistungen für die Klientin selbst erfolgt separat nach Kursende direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse. Bei Zahlungsverzug der Partner:innen-Gebühr können Mahngebühren berechnet werden.
Selbstzahler:innen Privat versicherte Klient:innen haben die Kursgebühr als Selbstzahler:innen zu überweisen. Sie haben sich selbst mit ihrer privaten Krankenkasse in Verbindung zu setzen, ob die Kursgebühren übernommen werden. Gleiches gilt für die Partner:innen Gebühr.
Rücktritt der Klient:in Erfolgt weniger als drei Wochen vor Kursbeginn ein Rücktritt von einem Kurs, welcher eine Vorauszahlung erforderte (z.B. Babymassage oder die Partner:innen Gebühr), ist eine Stornierungsentschädigung in Höhe von 100 % der vereinbarten Gebühr zu entrichten.
Kursabsage oder Verschiebung Kann ich einen Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst durchführen, so kann ich ihn durch eine Ersatzperson durchführen lassen oder einen Ersatztermin anbieten. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann ich eine Veranstaltung bis eine Woche vor dem Termin absagen.In diesem Fall werden etwaig bereits geleistete Gebühren erstattet.
VII. Widerrufsrecht
Die Klient:in hat das Recht als Verbraucher:in i. S. d. § 13 BGB (Privatpersonen), die Anmeldung zu Fernabsatzverträgen ohne Begründung schriftlich zu widerrufen. Für den Widerruf kann ein Muster-Formular verwendet werden, der Widerruf richtet sich an:
Elina Eichel
Hebamme B.Sc.
Mittelstr. 1, 14163 Berlin
contact@hebamme-ellie-eichel.de
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Anmeldebestätigung (Vertragsabschluss). Wenn die Klient:in den Vertrag widerruft, habe ich die Pflicht alle Zahlungen, die ich im Zusammenhang mit der widerrufenden Leistung erhalten habe, unverzüglich innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen, ab dem Werktag, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird das selbe Zahlungsmittel verwendet, das die Klient:in bei der ursprünglichen Transaktion einsetzte.
VIII. Terminverlegung
Da ich berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen werde und teilweise Hebammenberatungen im häuslichen Umfeld vornehme, kann es gelegentlich dazu kommen, dass ich Termine kurzfristig verschieben muss. In solchen Fällen gebe ich so schnell wie möglich Bescheid ermögliche einen zeitnahen Ersatztermin.
IX. Haftung
Ich hafte für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für meine Tätigket besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.